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d´Hondtsches Höchstzählverfahren: Keine Gruppe erhält ein Mandat, solange eine andere für eine höhere Stimmenanzahl ein Mandat erhält. Eventuell bekommt eine Partei kein Mandat. Größere Parteien werden bevorteilt.
Hare/ Niemeyer Verfahren: Ähnlich wie das d´Hondtsche Verfahren. Maximal ein Mandat wechselt von einer großen zu einer kleinen Partei. Absolute Stimmenmehrheiten werden nicht unbedingt in absolute Mandatsmehrheiten umgesetzt. Berechnung der Mandate / Partei: Gesamtzahl der Sitze x Stimmenzahl der Partei °/° Stimmenzahl aller Parteien Beispiel: 14 mögl. Sitze x 10.000 Stimmen für Partei A °/° 19.000 abgegebene Stimmen = 7,37 bzw. 7 Sitze für Partei A 14 mögl. Sitze x 6.450 Stimmen für Partei B °/° 19.000 abgegebene Stimmen = 4,75 bzw. 5 Sitze für Partei A 14 mögl. Sitze x 2.550 Stimmen für Partei C °/° 19.000 abgegebene Stimmen = 1,88 bzw. 2 Sitze für Partei A St.Lagu.e. Verfahren: Prinzip: Ähnlich wie das Hare/ Niemeyer Verfahren. Es werden jedoch kleine Parteien bevorteilt. Unlogische Sprünge in der Mandatsverteilung werden vermieden.
Links:
www.Bundestag.de/gesetze/bwg/bwahlg_pdf.pdf
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Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 27. Januar 2010 um 01:08 Uhr |