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Im Sinne des Partikularismus wird nur auf die Interessen der eigenen Gruppe, nicht jedoch auf die anderer geachtet. Ein Beispiel dafür waren die einzelnen Fürstentümer des Deutschen Reiches im 19.Jahrhundert.
Kleine Gruppen vertreten ihre individuellen Interessen. Die Zugehörigkeit zu einer großen Gruppe verliert an Bedeutung. Daher forciert der Partikularismus sich selbst, bzw. die Entstehung neuer kleiner Gruppen. Die politische Macht ist dabei nicht zentral, sondern auf viele Gruppen verteilt. In gewisser Weise ist der Föderalismus der Bundesrepublik Deutschland ein Erbe des Partikularismus der Fürstentümer des 19.Jahrhunderts. Gedanklich geht die oft als egozentrisch wahrgenommene, politische Haltung Bayern in eine ähnliche Richtung. Der Begriff kann jedoch auch, aggressiv interpretiert, ein Streben nach der Durchsetzung der eigenen Interessen zum Nachteil einer größeren Einheit meinen. Nach Max Weber könnte der Universalismus ein Gegestück zum Partikularismus bilden.
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