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Leistungsziele von Wahlen: Repräsentation, Konzentration, Partizipation, Einfachheit, Legitimität 1) Mehrheitswahlsystem: Absolute Mehrheitswahl: Gewonnen hat der Kandidat, der mehr als die Hälfte der Stimmen im Wahlkreis erlangt. (>50 Prozent) Nach einem erfolglosen ersten, folgt ein zweiter Wahlgang. Bei einer möglichen Stichwahl treten im zweiten Wahlgang nur noch die zwei Kandidaten mit den meisten Stimmen aus dem ersten gegeneinander an. Treten beim zweiten Wahlgang mehr als zwei Kandidaten gegeneinander an, gewinnt der mit den meisten Stimmen. (Beispiel: Französische Nationalversammlung) Relative Mehrheitswahl: Gewonnen hat der Kandidat, der mindestens eine Stimme mehr als der Mitbewerber hat, bzw. die meisten Stimmen bekommt. (>1 Stimme mehr) Es gibt nur einen Wahlgang. (Beispiel: Großbritannien) Romanische Mehrheitswahl: Der erste Wahlgang hier entspricht dem ersten der absoluten Mehrheitswahl. Wird kein Kandidat mit absoluter Mehrheit gewählt, dürfen in folgenden Wahlgängen jedoch wieder alle Kandidaten gegeneinander antreten. Relative Mehrheitswahl mit Ergänzungsliste: Beispiel: 4/5 der insgesamt 625 Abgeordneten sollen in 500 Wahlkreisen direkt gewählt werden. Die übrigen 125 Mandate werden proportional zu der Anzahl der Mandate vergeben, mit denen die Parteien im Parlament vertreten sind. Mehrheitswahl mit Minderheitenquorum: Wenige kleine Wahlkreise werden zu einem Wahlbezirk zusammengefasst, wobei in jedem Wahlbezirk ein weiteres Mandat nach einem komplizierten Verfahren verteilt wird. Grabensystem (Kombination): Äußerlich ist dieses Sytem ähnlich wie das der BRD aufgebaut, jedoch wird in Einmannwahlkreisen ein Teil der Mandate nach der relativen Mehrheitswahl, der andere nach der Verhältniswahl vergeben. Bewertung: - Schutz vor Parteizersplitterung (Versteckte Sperrklausel) - Parteien, die nicht die relative Mehrheit erlangen, scheiden aus. Kleine Parteien bleiben daher i.d. Regel nur lokal stark. - Stabile Regierung - Die Tendenz zum Zweiparteiensystem wirkt stabilisierend (im internationalen System sind bipolare Verhältnisse ebenfalls i.d. Regel stabil; siehe Kalter Krieg) - Förderung polit. Mäßigung - Die hohe Wahrscheinlichkeit zur Wahl gemäßigter Parteiprogramme zwingt extreme Parteien, diese gemäßigten Ansichten in ihr Wahlprogramm aufzunehmen. - Förderung Regierungswechsel - Kleine Veränderungen der Wählerzahlen können per Disproportionseffekt große Veränderungen in der Mandatsverteilung bewirken. - Personenwahl - Die Einteilung der Wahlgebiete in Wahlkreise verbindet Wähler und Kandidat. Die Entscheidung der Wahl beruht eher auf Person als auf Partei. - Direkte Regierungswahl - Regierung und Opposition (passiv) werden direkt gewählt, weswegen diese keine Koalitionsverhandlungen aufnehmen können. 2) Verhältniswahlsystem
Geschlossene Listen: Der Wähler kann sich nur für eine Liste von Kandidaten, nicht für einzelne Kandidaten entscheiden. Offene Listen: Der Wähler muss sich für eine Liste entscheiden, hat jedoch Einfluß auf die Reihenfolge der Kandidaten. Kandidaten können gewählt, gestrichen und unter Umständen neu aufgestellt werden. Kumulieren, d.h. mehrere Stimmen auf einen Kandidaten zu verteilen, ist ebenso möglich, wie panaschieren. Personalisierte Verhältniswahl: (BRD) Die Erststimme geht an den einzelnen Abgeordneten, der im Falle eines Direktmandats keinem Fraktionszwang im Bundestag unterliegen würde. Die Zweitstimmer geht an die Parteien und ist für die Sitzverteilung im Bundestag entscheidend. Die 598 Sitze im Bundestag werden durch die Überhangmandate erweitert.
Bewertung: - Gerechtigkeit - Gleicher Erfolgswert für jede Stimme; Minderheiten werden in tatsächlicher Stärke repräsentiert; der Wähler wird nur durch den Abgeordneten repräsentiert, den er wirklich gewählt hat - Keine Wahlkreisgeometrie - Die Verrechnung auf Wahlkreisbasis verhindert die Manipulation der Wahlergebnisse durch Wahlkreiseinteilung im Interesse spezieller Gruppen - Integration Expertentum - Die Landeslisten ermöglichen notwendige Experten im Parlament - Chancen f. kl. Parteien - Kleine Parteien werden repräsentiert, ein Kartell großer Parteien verhindert - Schutz vor extremen Parteien - Selten gibt es extreme, politische Veränderungen, da dazu die gesamte Wählerschaft extrem wählen muss 3) Vergleich:
| Tendenzielle Auswirkungen |
Mehrheitswahl |
Verhältniswahl |
| 2 Parteiensystem |
Ja |
Nein |
| Parteiliche Mehrheitsbildung |
Ja |
Nein |
| Stabile Regierung |
Ja |
Nein |
| Disproportionalität |
Ja |
Nein |
| Begünstigung Regierungswechsel |
Ja |
Nein |
| Eindeutige Zuordnung d. polit. Verantwortung |
Ja |
Nein |
| Koalitionsregierung |
Nein |
Ja |
| Gerechte Repräsentation |
Nein |
Ja |
| Chancen f. polit. Strömungen |
Nein |
Ja |
Links:
www.Bundestag.de/gesetze/bwg/bwahlg_pdf.pdf
Quellen:
1) Hübner, Emil: Wahlsysteme und ihre möglichen Auswirkungen (spez. BRD); München 1984 2) Jesse, Eckhard: Reformvorschläge zur Änderung des Wahlrechts; APUZ B52/2003 3) Korte, Karl-Rudolf: Wahlen in der BRD; Bonn 2002 4) Nohlen, Dieter: Wahlrecht und Parteiensystem - Polit. Auswirkungen v. Wahlsystemen; Opladen 2002 5) Norris, Pippa: Choosing electoral systems - Proportional, majoritarian and mixed systems; Int.Pol.Sc.Rev. 1997 6) Prittwitz, Volker von: Vollständig personalisierte Verhältniswahl - Reformüberlegungen a. d. Grundlage eines Leistungsvergleich d. Wahlsysteme Deutschlands und Finnlands; APUZ B52/2003 7) Woyke, Wichard: Wahlen, Wähler und Parteien; Opladen 1998
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